Ausreiseinformationen aus der Ukraine
Visum
- Aufenthalt ohne Visum bis zu 90 Tage
- Biometrischer Reisepass muss mitgeführt werden
- Ukrainische Staatsangehörige können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen
- Ein Visum kann bei den Auslandsvertretungen der ukrainischen Nachbarstaaten beantragt werden, muss grundsätzlich jedoch vor Einreise nach Deutschland erfolgen
Asyl
- Asylanträge können gemäß der gesetzlichen Vorgaben schriftlich beim Bundesamt getätigt werden
- Voraussichtlich ab 03. März 2022: Ukrainische Staatsangehörige können einen vorübergehenden Schutz für bis zu 3 Jahre erhalten ohne einen Asylantrag stellen zu müssen
- ! Bei einem Asylantrag greift der Staat ein und man kann nicht mehr selbst über einen Aufenthaltsort bestimmen !
Corona
- Testpflicht bei Einreise
- Freiwillige Tests werden bei der Einreise an der Grenze angeboten
- Bei Covid-Symptomen wird medizinisches Fachpersonal hinzugezogen
Wichtig
- In den ukrainischen Nachbarstaaten halten sich Vertreter der deutschen Auslandvertretungen Warschau, Krakau, Chisinav, Bratislava, Bukarest und Budapest bereit
- Bei Bedarf können diese Auslandsvertretungen an einzelnen Grenzübergängen werden
- Die Auslandsvertretungen können zu Visaanträgen und pandemiebedingten Einreisefragen Auskunft geben
Weitere Informationen:
www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR (FAQ auch in ukrainischer Sprache)
https://kiew.diplo.de/ua-ua/aktuelles/-/2513880 (Informationen der Botschaft in ukrainischer Sprache)