Ukrainische Staatsangehörige können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen
Ein Visum kann bei den Auslandsvertretungen der ukrainischen Nachbarstaaten beantragt werden, muss grundsätzlich jedoch vor Einreise nach Deutschland erfolgen
Asyl
Asylanträge können gemäß der gesetzlichen Vorgaben schriftlich beim Bundesamt getätigt werden
Voraussichtlich ab 03. März 2022: Ukrainische Staatsangehörige können einen vorübergehenden Schutz für bis zu 3 Jahre erhalten ohne einen Asylantrag stellen zu müssen
! Bei einem Asylantrag greift der Staat ein und man kann nicht mehr selbst über einen Aufenthaltsort bestimmen !
Corona
Testpflicht bei Einreise
Freiwillige Tests werden bei der Einreise an der Grenze angeboten
Bei Covid-Symptomen wird medizinisches Fachpersonal hinzugezogen
Wichtig
In den ukrainischen Nachbarstaaten halten sich Vertreter der deutschen Auslandvertretungen Warschau, Krakau, Chisinav, Bratislava, Bukarest und Budapest bereit
Bei Bedarf können diese Auslandsvertretungen an einzelnen Grenzübergängen werden
Die Auslandsvertretungen können zu Visaanträgen und pandemiebedingten Einreisefragen Auskunft geben